AUFGABENBEREICH

Aufgabenbereich von PM für das Baumanagement und die Investorenaufsicht:

  1. Die Tätigkeit im Auftrag des Auftraggebers als Investor auf der Baustelle durch Kontrolle der Einhaltung der mit dem Generalunternehmer getroffenen Vereinbarung über die Ausführung der Investition, insbesondere der Ausführung der Investition mit dem Projekt und der Baugenehmigung, gegebenenfalls einschließlich des Ersatzprojekts, sowie etwaiger Ausführungsprojekte, und Sicherstellung der Investorenaufsicht.

  2. Die Teilnahme an und Durchführung von Koordinationssitzungen während der Vorbereitungszeit (Entwurfssitzungen) und auf der Baustelle während der Durchführung der Investition sowie die Benachrichtigung der Vertreter des Investors über den Fortschritt der Investition.

  3. Koordination und Teilnahme an der Erstellung von Zeichnungen, technischen Spezifikationen für die Ausführung und Abnahme von Arbeiten und Ausschreibungsunterlagen, einschließlich der Erstellung von Angeboten für den Generalunternehmervertrag.

  4. Teilnahme an Verhandlungen und Auswahl des Generalunternehmers sowie Vorbereitung der mit dem Auftraggeber vereinbarten Ausschreibungsverfahren.

  5. Durchsetzung der Vorbereitung und rechtzeitigen Vorlage von Ausführungs- und Ersatzunterlagen durch den Generalunternehmer.

  6. Die unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers über alle zu erwartenden Abweichungen vom genehmigten Budget für die Investition in Bezug auf die Kosten der Ausführung der Investition.

  7. Festlegung und Einstellung von Inspektoren der Investorenaufsicht, die mit den Projektunterlagen, den Bedingungen der Baugenehmigung, der Baustelle, der Infrastruktur und der vorhandenen Ausrüstung vertraut gemacht werden.

  8. Organisation und Teilnahme an der Übergabe der Baustelle an den Generalunternehmer. Übergabe dem Bauleiter eines Baultagebuches zur Verfügung.

  9. Die unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers über geplante Änderungen der Qualität der Ausführung oder Funktion von Investition.

  10. Die unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers über jede Bedrohung des Ausführungsdatums der Investition oder seiner einzelnen Phasen im Zusammenhang mit dem genehmigten Zeitplan.

  11. Die unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers über alle Ereignisse, die die rechtzeitige Ausführung der Investition oder ihrer Phasen beeinträchtigen können.

  12. Vertretung des Investors vor den Verwaltungsbehörden und allen Administratoren des Netzes und der Straßeninfrastruktur.

  13. Teilnahme an der Abnahme aller abzudeckenden oder verschwindenden Bauarbeiten, Teilnahme an Prüfungen und technischer Abnahme von Anlagen und technischen Geräten.

  14. Bestätigung der tatsächlichen Ausführung der einzelnen Arbeiten und Beseitigung von Mängeln.

  15. Kontrolle der Konformität der Ausführung von Bauarbeiten, die unter das vorstehend beschriebene Investitionsprojekt fallen, mit Verträgen, die direkt vom Auftraggeber mit Auftragnehmern abgeschlossen werden, sowie mit dem Material- und Finanzterminplan.

  16. Teilnahme an den in den oben genannten Verträgen zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern vorgesehenen Abnahmen, Überprüfung des Vorhandenseins von Mängeln an Arbeiten während dieser Tätigkeiten und unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber eine separate Vollmacht erteilt, diese im Namen des Auftraggebers durchzuführen.

  17. Bestimmung der Beseitigung von Mängeln, die bei der oben genannten Abnahme von Arbeiten festgestellt wurden.

  18. Teilnahme an der Kontrolle von Mängeln von Arbeiten, die in der Garantiezeit für Sachmängel oder in der Garantiezeit, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber für Arbeiten gewährt, die unter das beschriebene Investitionsprojekt fallen, aufgedeckt wurden, und Überprüfung der Beseitigung solcher Mängel durch den Auftragnehmer.

  19. Kontrolle des Baufortschritts und Bestätigung der monatlichen Rechnungen des Generalunternehmers sowie Überprüfung der Zahlungen des Generalunternehmers an seine Subunternehmer unter Berücksichtigung der Vertragsbestimmungen und deren Vorlage an den Investor zur Genehmigung und Zahlung (Verwaltung der Rechnungsstellung).

  20. Erstellung von Gutachten und Vorlage an den Auftraggeber zur Genehmigung der Anträge des Generalunternehmers bezüglich der Änderung der Art und Weise der Durchführung von Bauarbeiten, einschließlich der Änderung von Materialien, Maschinen und Anlagen.

  21. Durchsetzung der Vorbereitung einer vollständigen Bestandsdokumentation durch den Generalunternehmer und Empfehlung an den Investor, diese als Endabnahme für die Anlage anzunehmen.

  22. Vorbereitung und Abstimmung mit dem Auftraggeber über die Verfahren und Dokumente für die Endabnahme der Anlage.

  23. Vorbereitung von Anträgen auf Zahlung von Vertragsstrafen oder Beantragen an den Investor, andere Abzüge wegen Nichterfüllung oder unsachgemäßer Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag vorzunehmen.

  24. Bearbeitung und Einreichung des Antrags auf Erteilung der Entscheidung über die Genehmigung zur Nutzung der Anlage dem Investor, einschließlich der Durchsetzung und Vervollständigung von Dokumenten, die nach den geltenden Vorschriften dem vorgenannten Antrag beigefügt werden sollten, innerhalb der Fristen, die den Start und die Eröffnung der Anlage in der geplanten Zeit ermöglichen.

  25. Ausführung einer materiellen und finanziellen Abrechnung der Arbeiten des Generalunternehmers und anderer Teilnehmer am Bauprozess.

  26. Die Aufsicht des Investors erfolgt im Rahmen von:

  1. der Baubranche,

  2. der Konstruktionsbranche,

  3. der Elektroinstallationsbranche, dem Schwachstrom,

  4. der Telekommunikationsbranche,

  5. der internen und externen Sanitäranlagen (Abwasser, Wasser, Zentralheizung, Druckluft, Lüftung, Kälte- und Klimaanlagen),

  6. gegebenfalls der technologischen Branche.

 

  1. Sonstige Verpflichtungen, entsprechen den Anforderungen vom Investor.

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